Die Ferdinand und Charlotte Schimmelpfennig-Stiftung fördert seit ihrer Gründung im Jahre 1986 bedürftige junge Menschen und ermöglicht ihnen den Zugang zur Bildung. Die Geschichte der Stiftung ist eng mit den Namens- und Kapitalgebern, dem Ehepaar Ferdinand und Charlotte Schimmelpfennig, verbunden.
Am 6. Juli 1895 wurde Ferdinand Schimmelpfennig in Grumbach, Rheinland-Pfalz, geboren. Nach seinem Abitur am Stadtgymnasium Stettin 1914 absolvierte er zunächst eine Banklehre und zog zum Jurastudium zwei Jahre später nach Berlin. 1920 promovierte er an der Universität Greifswald zum Doktor für Rechte.
Nach seinem Studium wurde Ferdinand Schimmelpfennig zum Geschäftsführer der Wohnungs- und Grundstücks-Verwertungs-Aktiengesellschaft (WOGA) ernannt. Er wurde zum engen Vertrauten der Inhaberin Felicia Lachmann-Mosse, welche Tochter des Zeitungsverlegers und Medienmoguls Rudolf Mosse war. Als die Zeitungen der jüdischen Familie Mosse 1933 von den Nationalsozialisten gleichgeschaltet wurden, gründete Ferdinand Schimmelpfennig die Treuhandverwaltung GmbH.
Der in Berlin gelegene Grundbesitz und zahlreiche Wohn- und Geschäftskomplexe wurden durch die entstandene Treuwa im Sinne der Familie Mosse vertreten. Als sich die gesamte Verwandtschaft aufgrund ihrer jüdischen Herkunft zur Flucht aus Deutschland entschied, überließen sie ihr Grundvermögen Ferdinand Schimmelpfennig. Damit es vor der Übernahme der Nationalsozialisten geschützt werden konnte, wandelte Ferdinand das Eigentum in ein Treuhandvermögen um.
Nachdem der Krieg beendet wurde, erlangte die Familie Mosse das komplette Vermögen zurück. Aus Dankbarkeit zeigten sie sich gegenüber Ferdinand Schimmelpfennig finanziell großzügig. Sie ermöglichten ihm mit dem Geld den Erwerb von zahlreichen Mietwohngrundstücken, welcher er bebaute und verwaltete.
Im Laufe der Zeit entstand bei den Eheleuten Charlotte und Ferdinand Schimmelpfennig die Idee, mit ihrem Vermögen eine eigene Stiftung zu gründen. In seinem Testament hielt Dr. Schimmelpfennig im Alter von 90 Jahren fest, dass sein gesamtes Grundvermögen in die Stiftung fließen soll. Nach seinem Tod wurde am 30. Januar 1987 die Satzung der Ferdinand und Charlotte-Schimmelpfennig-Stiftung in Berlin vom Senator für Justiz als Aufsichtsbehörde genehmigt.